Damit der Ablauf in unserer Praxis für Sie reibungslos verläuft, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe.
Terminvereinbarungen sind dringend notwendig. Dafür rufen Sie einfach unter +49 173 5733397 an, schreiben eine E-Mail an info@TCM-Brinkmann.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular. In der Regel vereinbaren wir Termine immer im Rahmen unserer Öffnungszeiten, sind in Notfällen aber gerne auch außerhalb der Öffnungszeiten für Sie da. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte mindestens 24 Stunden vorher ab.
Privatversicherung
Um die Kostenübernahme für Ihre Psychotherapie bei Ihrer privaten Krankenkasse zu beantragen wird nach Ihrer Schweigepflichtentbindung durch uns ein Gutachten erstellt.
Gesetzliche Krankenkassen
Als Privatpraxis für Psychotherapie habe ich keinen Abrechnungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Da die Zahl der Behandlungsplätze der gesetzlichen Krankenkassen nicht ausreicht, kommt es zu sehr langen Wartezeiten. Sollten Sie als gesetzlich Versicherter keinen Therapieplatz bekommen, ist Ihre Krankenkasse verpflichtet Ihnen die Psychotherapie bei einem/ einer ärztlichen Psychotherapeutin zu ermöglichen, auch wenn diese keinen Abrechnungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen hat (SGB 5 § 13, Abs. 3). Vor Beginn der Behandlung müssen Sie einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse stellen. Dieser beinhaltet zumeist einen Nachweis, dass Sie keinen kassenabrechnungsberechtigten Psychotherapeuten finden konnten. Wenn Sie dazu Rat und Hilfe benötigen, unterstütze ich Sie gerne.
Beihilfestellen
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von Beihilfestellen übernommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle, um die Bedingungen einer Kostenübernahme der psychotherapeutischen Behandlung zu klären.
Selbstzahler
Grundlage der Abrechnung meiner Leistungen ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Abschnitt G, Psychotherapie. Zwischen Ihnen als Klient und meiner Praxis werden die Vereinbarungen in einem Behandlungsvertrag geregelt.
Coaching
Der Preis für Coaching wird individuell unter Berücksichtigung von Art, Umfang und Ort der Leistung vereinbart.
Paartherapie
Kosten einer Paartherapie werden nicht von den Krankenkassen übernommen und müssen daher privat bezahlt werden. Hier richtet sich die Vergütung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Abschnitt G, Psychotherapie.